Antalya ist Heimat einer großen internationalen Gemeinschaft — Tausende Ausländer leben, arbeiten und investieren hier das ganze Jahr über. Çağlar Recht & Beratung bietet ausländischen Staatsangehörigen, Expats und internationalen Investoren umfassende Rechtsdienstleistungen. Unser mehrsprachiges Team betreut Sie auf Türkisch, Englisch, Deutsch, Russisch und Kasachisch und sorgt dafür, dass sprachliche Barrieren kein Hindernis für Ihren Rechtsschutz darstellen.
Das türkische Ausländerrecht (Gesetz Nr. 6458) sieht verschiedene Aufenthaltserlaubnisse vor: Kurzzeit-, Familien-, Studenten- und Langzeitaufenthaltserlaubnisse. Wir begleiten Sie bei der Erstbeantragung, Verlängerung und bei Einsprüchen gegen ablehnende Entscheidungen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Arbeitserlaubnissen nach dem Gesetz Nr. 6735, bei der Aufhebung von Einreiseverboten und bei der Klärung aufenthaltsrechtlicher Fragen vor dem Verwaltungsgericht.
Ausländische Investoren können die türkische Staatsbürgerschaft durch verschiedene Investitionswege erwerben: Immobilienerwerb ab 400.000 USD, Bankeinlage ab 500.000 USD oder die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Investition muss für mindestens drei Jahre gehalten werden. Das Verfahren dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Wir begleiten Sie von der Due Diligence bis zur Einbürgerung.
Ausführlicher Artikel zur Staatsbürgerschaft durch Investition →
Der Immobilienkauf in der Türkei erfordert besondere Sorgfalt für ausländische Käufer. Wir prüfen TAPU-Einträge (Grundbuch), führen eine umfassende Due Diligence durch, klären militärische Sperrgebiete und begleiten den gesamten Kaufprozess. Darüber hinaus vertreten wir Sie bei Mietstreitigkeiten und beraten zu Fragen der Stadterneuerung (Kentsel Dönüşüm).
Familiäre Angelegenheiten mit internationalem Bezug erfordern Fachwissen im internationalen Privatrecht. Wir vertreten Sie bei Ehescheidungen mit ausländischer Beteiligung, grenzüberschreitenden Sorgerechtsstreitigkeiten, der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in der Türkei sowie bei der Eheschließung ausländischer Staatsangehöriger in der Türkei.
Für Expats und internationale Unternehmen bieten wir Beratung bei der Beantragung von Arbeitserlaubnissen, der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, der Firmengründung in der Türkei sowie der Beilegung von Handelsstreitigkeiten. Wir stellen sicher, dass Ihre geschäftlichen Aktivitäten im Einklang mit dem türkischen Recht stehen.
Wenn ausländische Staatsangehörige in der Türkei festgenommen oder strafrechtlich verfolgt werden, haben sie besondere Rechte: konsularische Benachrichtigung, Recht auf einen Dolmetscher und Zugang zu einem Rechtsanwalt. Unser Team bietet sofortige Strafverteidigung, begleitet Sie bei Polizei- und Staatsanwaltschaftsvernehmungen und wahrt Ihre Rechte vor den türkischen Strafgerichten.
Unser Team berät in folgenden Sprachen:
Nein. Viele Verfahren können aus der Ferne über eine notariell beglaubigte Vollmacht (mit Apostille) abgewickelt werden. Wir bieten auch Videoberatungen an und bearbeiten Ihre Angelegenheiten über das UYAP-System.
Unser Team berät in Türkisch, Englisch, Deutsch, Russisch und Kasachisch. Für Gerichtsverfahren stellen wir bei Bedarf vereidigte Dolmetscher bereit.
Ja. Wir unterstützen bei Kurzzeit-, Familien-, Studenten- und Langzeitaufenthaltserlaubnissen, Arbeitserlaubnissen, Verlängerungen, Einsprüchen und Einreiseverboten nach dem türkischen Ausländerrecht (Gesetz Nr. 6458).
Wir bieten klare und transparente Honorarvereinbarungen. Bei einem Erstgespräch besprechen wir den Umfang Ihres Falls und legen die Kosten im Voraus fest — keine versteckten Gebühren.