Sorgerecht & Unterhalt in der Türkei: Sorgerecht und Unterhaltsarten

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Der heikelste und am häufigsten gestellte Aspekt eines Scheidungsverfahrens ist oft nicht die Beendigung der Ehe selbst, sondern die Frage des Sorgerechts für die Kinder und des Unterhalts zwischen den Parteien. Hier sind die Streitigkeiten zwischen den Ehegatten am intensivsten. Dieser Artikel erläutert, wem und nach welchen Kriterien das Sorgerecht zugesprochen wird, den aktuellen Stand des gemeinsamen Sorgerechts im türkischen Recht, das Umgangsrecht mit dem Kind sowie die vier Unterhaltsarten — vorläufiger, Kindes-, Bedürftigkeits- und Verwandtenunterhalt — mit ihren praktischen Einzelheiten.

Was ist das Sorgerecht?

Das Sorgerecht (velayet) umfasst die Gesamtheit der den Eltern zustehenden Rechte und Pflichten hinsichtlich der Pflege, Erziehung, des Schutzes und der gesetzlichen Vertretung eines minderjährigen Kindes sowie der Verwaltung seines Vermögens. Es ist in Artikel 335 ff. des Türkischen Zivilgesetzbuches Nr. 4721 geregelt. Während des Bestehens der Ehe wird das Sorgerecht von beiden Eltern gemeinsam ausgeübt. Bei Scheidung oder Trennung überträgt das Gericht die Ausübung des Sorgerechts einem der Ehegatten (Art. 336/3 und Art. 182 tZGB).

Wem wird bei der Scheidung das Sorgerecht zugesprochen?

Das einzige und übergeordnete Kriterium bei der Bestimmung des Sorgerechts ist das Kindeswohl. Das Gesetz gewährt weder der Mutter noch dem Vater einen Vorrang. Da es sich um eine Frage der öffentlichen Ordnung handelt, ermittelt das Gericht von Amts wegen (re'sen) und holt erforderlichenfalls die Stellungnahme von Sachverständigen (Pädagoge, Psychologe, Sozialarbeiter) ein. Die wichtigsten berücksichtigten Faktoren sind:

Wichtig ist, dass die wirtschaftliche Überlegenheit allein nicht ausschlaggebend ist; ein Elternteil mit geringerem Einkommen kann das Sorgerecht erhalten, wenn das Kindeswohl dies erfordert, wobei ein Einkommensdefizit durch den Kindesunterhalt ausgeglichen wird.

Ist ein gemeinsames Sorgerecht möglich?

Das gemeinsame Sorgerecht ist im Türkischen Zivilgesetzbuch nicht ausdrücklich geregelt; es gibt jedoch auch keine Bestimmung, die es verbietet. Artikel 5 des Protokolls Nr. 7 zur Europäischen Menschenrechtskonvention, dem die Türkei beigetreten ist, sieht vor, dass Ehegatten in Bezug auf ihre Kinder sowohl während der Ehe als auch nach deren Auflösung gleiche Rechte und Pflichten genießen. Seit dem wegweisenden Urteil der 2. Zivilkammer des Kassationshofs aus dem Jahr 2017 ist das gemeinsame Sorgerecht durch die Rechtsprechung im türkischen Recht anwendbar geworden.

Auch hier ist die maßgebliche Voraussetzung das Kindeswohl. Das Gericht prüft, ob zwischen den Eltern ein angemessenes Maß an Kommunikation und Zusammenarbeit besteht, das die Deckung der Grundbedürfnisse des Kindes nicht beeinträchtigt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann das gemeinsame Sorgerecht selbst dann angeordnet werden, wenn zwischen den Parteien ein Streit besteht.

Das Umgangsrecht (persönlicher Kontakt)

Der persönliche Kontakt zwischen dem Kind und dem Ehegatten, dem das Sorgerecht nicht zugesprochen wurde, wird vom Gericht nach Art. 182 und Art. 323 tZGB geregelt. Das Gericht legt konkrete Tage für bestimmte Wochenenden, religiöse Feiertage, Halbjahres- und Sommerferien fest. Die Behinderung des persönlichen Kontakts kann einen Grund für die Änderung des Sorgerechts darstellen und zur zwangsweisen Herausgabe des Kindes sowie zu Maßnahmen nach dem Kinderschutzgesetz Nr. 5395 führen.

Unterhaltsarten

Im türkischen Recht ist der Unterhalt (nafaka) kein einheitlicher Begriff; es gibt vier verschiedene Arten, jede mit einem anderen Zweck, einer anderen Rechtsgrundlage und Dauer. Diese nicht zu verwechseln, ist entscheidend, um Rechtsverluste zu vermeiden.

1. Vorläufiger Unterhalt (Art. 169 tZGB)

Sobald eine Scheidungsklage erhoben wird, trifft das Gericht von Amts wegen die während des Verfahrens erforderlichen vorläufigen Maßnahmen für die Unterbringung und den Lebensunterhalt der Ehegatten sowie für die Betreuung der Kinder. Der in diesem Rahmen zugesprochene vorläufige Unterhalt wird vorläufiger Unterhalt (tedbir nafakası) genannt. Er läuft von der Klageerhebung bis zur Rechtskraft des Urteils und kann sich danach je nach Art in Bedürftigkeits- oder Kindesunterhalt umwandeln.

2. Kindesunterhalt (Art. 182/2, Art. 327–331 tZGB)

Kindesunterhalt (iştirak nafakası) ist der Unterhalt, den der nicht sorgeberechtigte Ehegatte zahlt und mit dem er sich entsprechend seinen Verhältnissen an den Pflege- und Ausbildungskosten des Kindes beteiligt. Da er dem Kindeswohl dient, hängt er nicht von einem Antrag des sorgeberechtigten Elternteils ab; das Gericht bestimmt ihn von Amts wegen. In der Regel endet er automatisch mit Erreichen der Volljährigkeit des Kindes (18 Jahre). Setzt das Kind seine Ausbildung nach Eintritt der Volljährigkeit fort, kann unter den entsprechenden Voraussetzungen für die Dauer der Ausbildung Verwandtenunterhalt in Betracht kommen (Art. 328/2 tZGB).

3. Bedürftigkeitsunterhalt (Ehegattenunterhalt) (Art. 175–176 tZGB)

Die Partei, die wegen der Scheidung in Bedürftigkeit gerät, kann — sofern ihr Verschulden nicht schwerer wiegt als das des anderen Ehegatten — vom anderen Teil entsprechend dessen Verhältnissen Bedürftigkeitsunterhalt (yoksulluk nafakası) für ihren Lebensunterhalt verlangen. Nach dem geltenden Art. 175 tZGB wird dieser Unterhalt auf unbestimmte Zeit zugesprochen. Obwohl die Gesetzgebungsarbeiten zur vieldiskutierten Regelung des „unbefristeten Unterhalts" andauern, gilt die derzeitige Bestimmung mit Stand 2026 fort. Der Bedürftigkeitsunterhalt endet — automatisch oder auf Antrag —, wenn der Empfänger wieder heiratet, wie verheiratet lebt, nicht mehr bedürftig ist oder eine der Parteien stirbt (Art. 176/3 tZGB).

4. Verwandtenunterhalt (Art. 364 tZGB)

Verwandtenunterhalt (yardım nafakası) ist eine Unterhaltsart, die unabhängig von einer Scheidung gegenüber Nachkommen, Vorfahren und Geschwistern geltend gemacht wird, die andernfalls in Bedürftigkeit geraten würden, wenn sie nicht unterstützt werden. So kann etwa ein Kind, dessen Ausbildung nach Eintritt der Volljährigkeit fortdauert, ihn von seinen Eltern verlangen, oder ein bedürftiger betagter Elternteil von seinen Kindern.

Wie wird der Unterhalt berechnet?

Im türkischen Recht gibt es weder einen festen Tarif noch einen Prozentsatz für den Unterhalt. Im Rahmen des Billigkeitsgrundsatzes bewertet das Gericht das Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen, den Bedarf des Berechtigten, das Alter des Kindes, seine Ausbildungs- und Gesundheitskosten, den Lebensstandard und die herrschenden wirtschaftlichen Verhältnisse und legt den Betrag entsprechend fest. Es darf kein Betrag zugesprochen werden, der den Pflichtigen selbst in Bedürftigkeit stürzen würde.

Erhöhung, Herabsetzung und Aufhebung des Unterhalts

Eine Unterhaltsanordnung ist nicht endgültig und unveränderlich; der Betrag kann angepasst werden, wenn sich die finanzielle Lage der Parteien oder der Bedarf des Kindes ändert. In der Praxis enthalten Vereinbarungen und Urteile, um die Last wiederholter Verfahren zu vermeiden, häufig eine Klausel über eine automatische jährliche Erhöhung anhand des Erzeuger-/Verbraucherpreisindex. Zur Erhöhung, Herabsetzung oder vollständigen Aufhebung des gerichtlich festgesetzten Unterhalts kann zudem ein gesondertes Verfahren eingeleitet werden (Art. 176/4, Art. 331 tZGB). Die jüngere Rechtsprechung des Kassationshofs erkennt an, dass der Unterhalt angepasst werden kann, wenn viel Zeit vergangen ist und sich die wirtschaftlichen Verhältnisse grundlegend geändert haben.

Änderung des Sorgerechts

Auch eine Sorgerechtsentscheidung ist nicht unveränderlich. Bei einer wesentlichen Änderung der Umstände — etwa wenn der sorgeberechtigte Elternteil seine Pflichten grob vernachlässigt, die Gesundheit oder Sicherheit des Kindes gefährdet, umzieht oder wenn das Kindeswohl es erfordert — kann der andere Elternteil ein Verfahren zur Änderung des Sorgerechts einleiten (Art. 183 tZGB). Dieses Verfahren kann jederzeit und ohne Bindung an eine Frist eingeleitet werden.

Häufig gestellte Fragen

Wird das Sorgerecht der Mutter oder dem Vater zugesprochen?

Das Gesetz räumt weder der Mutter noch dem Vater einen Vorrang ein; einziges Kriterium ist das Kindeswohl. In der Praxis verbleibt das Sorgerecht für sehr kleine Kinder, die noch mütterlicher Fürsorge bedürfen, meist bei der Mutter. In jedem Fall wägt das Gericht jedoch die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Eltern, ihre Beziehung zum Kind und die Meinung eines hinreichend reifen Kindes ab.

Ist ein gemeinsames Sorgerecht in der Türkei möglich?

Ja. Obwohl es im Türkischen Zivilgesetzbuch nicht ausdrücklich geregelt ist, ist das gemeinsame Sorgerecht durch Artikel 5 des Protokolls Nr. 7 zur Europäischen Menschenrechtskonvention, dem die Türkei beigetreten ist, sowie durch die Rechtsprechung des Kassationshofs seit 2017 möglich geworden. Das Gericht kann das gemeinsame Sorgerecht anordnen, wenn es dem Kindeswohl dient und die Eltern zur Zusammenarbeit fähig sind.

Endet der Kindesunterhalt, wenn das Kind 18 wird?

Der Kindesunterhalt (iştirak nafakası) endet automatisch mit Erreichen der Volljährigkeit des Kindes (18 Jahre); ein gesondertes Verfahren ist nicht erforderlich. Setzt das Kind seine Ausbildung nach Eintritt der Volljährigkeit fort, können die Eltern jedoch nach Art. 328/2 tZGB je nach ihren Verhältnissen zur Zahlung von Verwandtenunterhalt für die Dauer der Ausbildung verpflichtet sein.

Wie lange wird der Bedürftigkeitsunterhalt (Ehegattenunterhalt) gezahlt?

Nach dem geltenden Art. 175 tZGB wird der Bedürftigkeitsunterhalt auf unbestimmte Zeit zugesprochen. Er endet jedoch, wenn der Empfänger wieder heiratet, wie verheiratet lebt, nicht mehr bedürftig ist oder eine der Parteien stirbt; eine Erhöhung, Herabsetzung oder Aufhebung kann zudem bei einer grundlegenden Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien beantragt werden.

Kann die Höhe des Unterhalts später erhöht oder herabgesetzt werden?

Ja. Die Höhe kann erhöht oder herabgesetzt werden, wenn sich die finanzielle Lage der Parteien oder der Bedarf des Kindes ändert. In der Praxis enthalten Vereinbarungen und Urteile häufig eine Klausel über eine automatische jährliche Erhöhung anhand des Erzeuger-/Verbraucherpreisindex, wodurch wiederholte Verfahren entbehrlich werden.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für Ihren konkreten Fall lassen Sie sich bitte von einem qualifizierten Anwalt auf Grundlage der zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Gesetzgebung beraten.

Offizielle Quellen: Türkisches Zivilgesetzbuch Nr. 4721